Unter einer Ortsplanung versteht man die vorausschauende Gestaltung und Entwicklung einer Gemeinde mit den Aspekten des Raumes, Bauten & Ortsbild, Verkehr, Ressourcen & Energie. Aus unserer Sicht ist die Nachhaltigkeit und eine innere Verdichtung bei einer Ortsplanung ein Muss.

Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung bedeutet:
•  Siedlungen verdichten, mit dem Boden haushälterisch umgehen und Baulandhortung vermindern
•  Verkehr durch Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung auf ein erträgliches Mass zu begrenzen
•  Landschaften in Beziehung zur Siedlung vernetzen, erhalten und fördern
•  Wirtschaftliche Aktivitäten, zentralörtliche Funktionen und Siedlungsschwerpunkte
dezentral konzentrieren
•  Infrastrukturkosten reduzieren und Energie effizient nutzen
(aus: Siedlungsbegrenzung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung – ARE)

Innere Verdichtung
Es ist zu überlegen, in wieweit überhaupt Kulturland neu eingezont werden soll. 
Dies zieht immer mehr Verkehr und hohe Kosten zur Erstellung und Unterhalt von neuen Infrastrukturen nach sich. Eine Neueinzonung kann eventuell durch eine  bauliche Verdichtung vermieden werden. Innere Verdichtung, bauliche Verdichtung oder Nachverdichtung entsprechen dem Grundsatz des Raumplanungsgesetzes nach einer haushälterischen Nutzung des Bodens. Sie stellen Strategien dar, um eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen, ohne das Siedlungsgebiet weiter auszudehnen. Ebenso können die vorhandenen Infrastrukturen der Gemeinden besser genutzt werden. Eine höhere Bodennutzung kann durch folgende Massnahmen angestrebt werden: Zonen abhängige Erhöhung der Ausnützungsziffer oder ein teilweiser Verzicht der Ausnützungsziffer, anpassen der Grenzabstände, vergrössern der Baukörper, vorgegebene Stockwerkzahl in Gewerbezonen und Arbeitsplatzzonen, zulassen von Dachausbauten oder Aufstockungen.
Minergie Bonus.
Anreize durch Einführung eines Minergie Bonus schaffen. Gebäude, die den Minergie-Standard erfüllen  und in einer Zone mit Ausnützungsziffer erstellt werden, erhalten einen Ausnützungsbonus in % der Bruttogeschossfläche. In Zonen ohne Ausnützungsziffer muss es aber einen ebenbürtigen Ersatz geben.
Die Ausnützungsziffer macht keine Aussagen zur Gestaltung von Gebäudeumgebungen. Für eine qualitätsvolle innere Verdichtung ist jedoch auch die Aussenraumgestaltung von grosser Bedeutung. Dieser Aspekt könnte durch eine Freiflächenziffer festgelegt werden. Mit der Freiflächenziffer wird der Anteil der begrünten und/oder der bepflanzten Bodenfläche eines Grundstücks definiert.
Energieeffizienz
Möglichkeiten zur Förderung des Energiesparens und von erneuerbaren Energien müssen in die Ortsplanung eingebaut werden. Im Baureglement könnte grundsätzlich postuliert werden, dass Bauten mit einer möglichst geringen Umweltbelastung und einem möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien anzustreben sind. Bauherrschaften könnten verpflichtet werden, Heizkonzepte mit erneuerbaren Energien zu prüfen und das Ergebnis in Baugesuchen zumindest zu dokumentieren. Es sollten finanzielle Anreize für energetisch vorbildliche Bauweisen gewährt werden. In einer neuen Bestimmung des Baureglementes könnte, ein bestimmter Anteil an erneuerbarer Energie für Bauten vorgeschrieben werden. Um die Nachisolation von Gebäuden zu erleichtern, sollte diese für zulässig erklärt werden,
auch wenn sie vorgeschriebene Baumasse verletzt.
Energetische Entwicklung
Gemäss den kantonalen Energiegesetz ist eine Gemeinde in der Grösse von Ins nicht verpflichtet die energetische Entwicklung in Ortsplanung aufzunehmen. Der Energierichtplan hilft, Siedlungsbau und Energieversorgung langfristig aufeinander abzustimmen.
Mit dem BEakom, ein Angebot des Kantons Bern, wird ein massgeschneidertes Energieprogramm für die Gemeinde erstellt, auf Grund dessen sich die Gemeinde verpflichtet, längerfristige, freiwillige Massnahmen im Energiebereich innerhalb eines vereinbarten Zeitraums umzusetzen. Für diese Massnahmenplanung erhält die Gemeinde eine finanzielle Unterstützung.
Solarkataster
Ein Solarkataster  soll auf einer Karte aufzeigen welches Potential die einzelnen Gebäude  zur Produktion von Solarenergie haben. Diese Flächen können durch die EigentümerInnen   genutzt werden oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Ein solches Solarkataster könnte durch eine Schulklasse aufgenommen werden (Beispiel Diemtigen)
Verkehr
Alle VerkehrsteilnehmerInnen müssen gleichberechtigt behandelt werden. In der Planung müssen auch die Bedürfnisse von Velo- und Fussgängerverkehr – insbesondere von Kindern und älteren Menschen – berücksichtigt werden. Im Gegensatz zum motorisierten Verkehr steigt mit der Förderung des Langsamverkehrs die Wohn- und Lebensqualität. Entsprechende Anliegen sollten in der Verkehrsplanung selbstverständlich sein. In Ins wäre dies zum Beispiel eine bessere Anbindung des‘ Brühlzelgli‘ für FussgängerInnen und Velos ans Dorfzentrum.